Förderung für neue Fenster: Zuschüsse, KfW & BEG im Überblick

Wer sein Haus saniert und alte Fenster austauscht, muss das nicht alleine stemmen. Der Staat fördert den Fenstertausch über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit einem Zuschuss von 15 bis 20 Prozent der förderfähigen Kosten. Antragsberechtigt sind Eigentümer von Bestandsimmobilien, die mindestens fünf Jahre alt sind – egal ob Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus oder Eigentumswohnung. Zusätzlich zur Bundesförderung gibt es für Immobilien in Stuttgart ein kommunales Förderprogramm, das sich mit dem Bundeszuschuss kombinieren lässt. Die Förderung gilt für Fenster, Haustüren und weitere Maßnahmen an der thermischen Gebäudehülle.

Welche Förderungen gibt es aktuell für Fenster?

Das zentrale Förderprogramm für den Fenstertausch ist die BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM), die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verwaltet wird. Hier beantragen Sie den Zuschuss direkt beim BAFA, ohne den Umweg über eine Bank. Für eine umfassende Sanierung zum Effizienzhaus bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ergänzend zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschuss an.

FörderprogrammArtFördersatzMax. förderfähige Kosten
BAFA BEG EM GrundförderungZuschuss15 %30.000 € pro Wohneinheit
BAFA BEG EM mit iSFP-BonusZuschuss20 %60.000 € pro Wohneinheit
KfW Ergänzungskredit 358/359Kreditbis zu 120.000 € Kreditvolumenfür selbstnutzende Eigentümer
Stuttgart Energiesparprogramm (ESP)Zuschusspauschal je m² Fensterflächekombinierbar mit BEG EM

Was genau wird gefördert?

Viele Eigentümer denken beim Fenstertausch nur an das Fenster selbst. Dabei deckt die BEG EM deutlich mehr ab. Neben dem eigentlichen Einbau sind auch alle direkt damit verbundenen Umfeldmaßnahmen förderfähig. Einige Beispiele:

  • Ertüchtigung bestehender Fenster durch Neuverglasung, Rahmenüberarbeitung oder Verbesserung der Fugendichtheit
  • Erneuerung von Haustüren und Außentüren innerhalb der thermischen Gebäudehülle, einschließlich einbruchhemmender Türen und Fenster ab Widerstandsklasse RC2 – der Einbruchschutz wird also gleich mitfinanziert
  • Einbau oder Erneuerung von Fensterbänken, Rollladenkästen und Fensterlüftern
  • außenliegender Sonnenschutz mit optimierter Tageslichtversorgung, zum Beispiel Rollläden oder Markisen
  • fest eingebauter Insektenschutz in Stuttgart
  • Maßnahmen zur Wärmebrückenreduktion und Schalldämmung
  • notwendige Putz-, Maler- und Elektroarbeiten im Fensterbereich

Wer alle förderfähigen Positionen sauber in die Planung einbezieht, holt deutlich mehr aus dem Zuschuss heraus, als auf den ersten Blick erkennbar ist.

Welche Voraussetzungen müssen Fenster für die Fördermittel erfüllen?

Damit neue Fenster förderfähig sind, müssen sie konkrete technische Mindestanforderungen erfüllen. Der entscheidende Wert ist der U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient), der angibt, wie viel Wärme durch das Fenster nach außen entweicht:

  • Neue Fenster und Fenstertüren: U-Wert ≤ 0,95 W/(m²K)
  • Dachflächenfenster: U-Wert ≤ 1,1 W/(m²K)
  • Bei reinem Scheibentausch ohne Rahmen: U-Wert ≤ 1,3 W/(m²K)

Wichtig: Der U-Wert muss für das gesamte Fenster gelten – Verglasung, Rahmen und Abstandhalter zusammen. Viele Angebote weisen nur den Glaswert aus. Achten Sie beim Angebotsvergleich deshalb unbedingt auf die vollständige Angabe.

Weitere Voraussetzungen: Das Gebäude muss mindestens fünf Jahre alt sein, der Einbau muss durch einen zertifizierten Fachbetrieb erfolgen und ein Energie-Effizienz-Experte (EEE) muss in die Antragstellung eingebunden werden.

Ob Kunststofffenster, Holzfenster oder Aluminiumfenster in Stuttgart, förderfähig ist jedes Material, solange der U-Wert eingehalten wird.

Wie hoch ist die Förderung für neue Fenster?

Die Förderhöhe hängt davon ab, ob ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt oder nicht. Der iSFP ist ein vom BAFA geförderter Beratungsplan, der sinnvolle Sanierungsschritte für Ihr Gebäude aufzeigt und die Förderquote um 5 Prozentpunkte erhöht.

SzenarioFördersatzMax. förderfähige KostenMax. Zuschuss
Ohne Sanierungsfahrplan15 %30.000 €4.500 €
Mit Sanierungsfahrplan (iSFP)20 %60.000 €12.000 €

Beispielrechnung: Bei einer Investition von 20.000 Euro in energieeffiziente Fenster erhalten Sie ohne Sanierungsfahrplan einen Zuschuss von 3.000 Euro. Liegt ein iSFP vor, steigt der Zuschuss auf 4.000 Euro. Zusätzlich fördert das BAFA die Energieberatung (Fachplanung und Baubegleitung) separat mit 50 Prozent der anfallenden Beratungskosten.

Wer größere Maßnahmen plant oder mehrere Gewerke kombinieren möchte, kann ergänzend den KfW-Ergänzungskredit 358/359 nutzen, um die Investition zu finanzieren. Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 90.000 Euro profitieren dabei zusätzlich von einem Tilgungszuschuss und vergünstigten Konditionen.

Alternativ zur BEG-Förderung können Selbstnutzer den Steuerbonus nach § 35c EStG nutzen: Dabei lassen sich 20 Prozent der Sanierungskosten über drei Jahre verteilt von der Einkommensteuer absetzen. Eine Kombination von Steuerbonus und BEG-Zuschuss für dieselbe Maßnahme ist nicht möglich.

Wie läuft die Antragstellung ab?

Der häufigste Fehler: Der Auftrag wird erteilt, bevor der Förderantrag für die Sanierung gestellt wurde. Das führt zur Ablehnung.

Die richtige Reihenfolge:

  1. Energie-Effizienz-Experten beauftragen und Förderfähigkeit prüfen lassen
  2. Schriftliches Angebot vom Fachbetrieb einholen (mit auflösender oder aufschiebender Bedingung bezüglich Förderbewilligung)
  3. Technische Projektbeschreibung (TPB) durch den Energieberater erstellen lassen
  4. Förderantrag online beim BAFA einreichen – vor jeder Vertragsunterschrift
  5. Zuwendungsbescheid abwarten (Bearbeitungszeit typischerweise 4–6 Wochen)
  6. Erst nach Erhalt des Bescheids: Auftrag erteilen und Sanierung umsetzen
  7. Nach Abschluss: Verwendungsnachweis einreichen (Frist: 6 Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums)

Der Bewilligungszeitraum beträgt standardmäßig 24 Monate und kann auf 36 Monate verlängert werden. Wer zusätzlich das Stuttgarter Energiesparprogramm nutzen möchte, sollte den ESP-Antrag vor dem BAFA-Antrag stellen.

Fördermöglichkeiten für Fenster in Stuttgart und Umgebung

Eigentümer in Stuttgart profitieren von einer besonders attraktiven Förderkombination: Neben dem Bundeszuschuss über die BEG EM können sie zusätzlich das kommunale Energiesparprogramm (ESP) der Landeshauptstadt Stuttgart beantragen, das einen pauschalen Zuschuss je Quadratmeter Fensterfläche gewährt. Voraussetzung ist eine Erstberatung beim Energieberatungszentrum Stuttgart e. V. (EBZ), die kostenlos von der Stadt übernommen wird. Das Gebäude muss mindestens 15 Jahre vor dem 31. Dezember des laufenden Jahres bezugsfertig geworden sein.

Die Kombination von Fassaden- und Fensterdämmung innerhalb eines ESP-Antrags ist möglich. Wer ökologische Baustoffe einsetzt – etwa bei Holzfenstern in Stuttgart – kann zudem eine Bonusförderung erhalten. Da Förderprogramme regelmäßig aktualisiert werden, empfehlen wir, die aktuell gültigen Konditionen des ESP vor der Antragstellung beim EBZ Stuttgart zu erfragen.

Als Experte für den regionalen Fensterbau in Stuttgart kennen wir die Förderlandschaft vor Ort aus der Praxis. Wir beraten Sie von der Planung bis zur Antragstellung, damit Sie keine Förderung verschenken.

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Tel.: 0711 - 987 650

FAQ

Kann ich Förderung für einzelne Fenster beantragen?

Ja, die BEG EM ist explizit für Einzelmaßnahmen konzipiert. Es müssen nicht alle Fenster auf einmal ausgetauscht werden. Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 300 Euro brutto.

Sind Kunststofffenster förderfähig?

Ja, das Material spielt keine Rolle. Förderfähig ist jedes Fenster, das den U-Wert von ≤ 0,95 W/(m²K) nachweislich einhält und fachgerecht eingebaut wird.

Kann ich BAFA- und Stuttgarter ESP-Förderung kombinieren?

Ja, beide Programme sind kombinierbar. Wichtig: Den ESP-Antrag vor dem BAFA-Antrag stellen. Insgesamt dürfen öffentliche Fördermittel 60 Prozent der Gesamtkosten nicht überschreiten.

Was passiert, wenn ich den Förderantrag vergesse und schon bestellt habe?

Dann entfällt die BEG-Förderung für diese Maßnahme. Alternativ kann die steuerliche Abschreibung nach § 35c EStG genutzt werden, die keinen vorherigen Antrag erfordert.

Brauche ich zwingend einen Energieberater?

Für die BEG EM ja, ein in der dena-Expertenliste geführter Energie-Effizienz-Experte muss eingebunden sein. Seine Kosten werden durch das BAFA mit 50 Prozent bezuschusst. Für das Stuttgarter ESP genügt die kostenlose Erstberatung beim EBZ Stuttgart.

Werden auch Haustüren gefördert?

Ja, Haustüren und andere Außentüren innerhalb der thermischen Gebäudehülle sind genauso förderfähig wie Fenster – mit denselben Förderkonditionen. Einbruchhemmende Türen der Widerstandsklasse RC2 sind ebenfalls förderfähig.

Als familiengeführtes Traditionsunternehmen ist die Armin Rempis GmbH + Co. KG seit 1890 Ihre Ansprechpartnerin für Fenster und Türen. Im Norden der Landeshauptstadt Stuttgart gelegen, ist Zuffenhausen bestens angebunden und schnell zu erreichen. Unsere ausgebildeten Fachkräfte beraten und planen mit Ihnen zusammen nach Ihren individuellen Wünschen. Wir legen viel Wert auf Qualität und fertigen Ihre Fenster und Türen daher nach Maß in unserer Meisterwerkstatt. Die fachgerechte Montage erfolgt danach von unseren kompetenten Monteuren und Monteurinnen. 

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