Title: Förderungsmöglichkeiten
Author: RegioHelden
Published: 30. März 2026
Last modified: 13. April 2026

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# Förderung für neue Fenster: Zuschüsse, KfW & BEG im Überblick

Wer sein Haus saniert und alte Fenster austauscht, muss das nicht alleine stemmen.
Der Staat fördert den Fenstertausch über die **Bundesförderung für effiziente Gebäude(
BEG)** mit einem Zuschuss von **15 bis 20 Prozent der förderfähigen Kosten**. Antragsberechtigt
sind Eigentümer von Bestandsimmobilien, die mindestens fünf Jahre alt sind – egal
ob Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus oder Eigentumswohnung. Zusätzlich zur Bundesförderung
gibt es für Immobilien in Stuttgart ein **kommunales Förderprogramm**, das sich 
mit dem Bundeszuschuss kombinieren lässt. Die Förderung gilt für Fenster, Haustüren
und weitere Maßnahmen an der thermischen Gebäudehülle.

## Welche Förderungen gibt es aktuell für Fenster?

Das zentrale Förderprogramm für den Fenstertausch ist die **BEG Einzelmaßnahmen**(
BEG EM), die vom **Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)** verwaltet
wird. Hier beantragen Sie den Zuschuss direkt beim BAFA, ohne den Umweg über eine
Bank. Für eine umfassende Sanierung zum Effizienzhaus bietet die **Kreditanstalt
für Wiederaufbau (KfW)** ergänzend **zinsgünstige Kredite** mit Tilgungszuschuss
an.

| **Förderprogramm** | **Art** | **Fördersatz** | **Max. förderfähige Kosten** | 
| BAFA BEG EM Grundförderung | Zuschuss | 15 % | 30.000 € pro Wohneinheit | 
| BAFA BEG EM mit iSFP-Bonus | Zuschuss | 20 % | 60.000 € pro Wohneinheit | 
| KfW Ergänzungskredit 358/359 | Kredit | bis zu 120.000 € Kreditvolumen | für selbstnutzende Eigentümer | 
| Stuttgart Energiesparprogramm (ESP) | Zuschuss | pauschal je m² Fensterfläche | kombinierbar mit BEG EM |

## Was genau wird gefördert?

Viele Eigentümer denken beim Fenstertausch nur an das Fenster selbst. Dabei deckt
die BEG EM deutlich mehr ab. Neben dem **eigentlichen Einbau** sind auch alle direkt
damit **verbundenen Umfeldmaßnahmen** förderfähig. Einige Beispiele:

 * Ertüchtigung bestehender Fenster durch Neuverglasung, Rahmenüberarbeitung oder
   Verbesserung der Fugendichtheit
 * Erneuerung von Haustüren und Außentüren innerhalb der thermischen Gebäudehülle,
   einschließlich einbruchhemmender Türen und Fenster ab Widerstandsklasse RC2 –
   der Einbruchschutz wird also gleich mitfinanziert
 * Einbau oder Erneuerung von Fensterbänken, Rollladenkästen und Fensterlüftern
 * außenliegender Sonnenschutz mit optimierter Tageslichtversorgung, zum Beispiel
   Rollläden oder Markisen
 * fest eingebauter [Insektenschutz in Stuttgart](https://www.rempis-fensterbau.de/fenster/insektenschutz-stuttgart)
 * Maßnahmen zur Wärmebrückenreduktion und Schalldämmung
 * notwendige Putz-, Maler- und Elektroarbeiten im Fensterbereich

Wer alle förderfähigen Positionen sauber in die Planung einbezieht, holt deutlich
mehr aus dem Zuschuss heraus, als auf den ersten Blick erkennbar ist.

## Welche Voraussetzungen müssen Fenster für die Fördermittel erfüllen?

Damit neue Fenster förderfähig sind, müssen sie konkrete technische Mindestanforderungen
erfüllen. Der entscheidende Wert ist der **U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient)**,
der angibt, wie viel Wärme durch das Fenster nach außen entweicht:

 * Neue Fenster und Fenstertüren: U-Wert ≤ 0,95 W/(m²K)
 * Dachflächenfenster: U-Wert ≤ 1,1 W/(m²K)
 * Bei reinem Scheibentausch ohne Rahmen: U-Wert ≤ 1,3 W/(m²K)

Wichtig: Der U-Wert muss **für das gesamte Fenster gelten** – Verglasung, Rahmen
und Abstandhalter zusammen. Viele Angebote weisen nur den Glaswert aus. Achten Sie
beim Angebotsvergleich deshalb unbedingt auf die vollständige Angabe.

Weitere Voraussetzungen: Das **Gebäude **muss **mindestens fünf Jahre alt** sein,
der Einbau muss durch einen zertifizierten Fachbetrieb erfolgen und ein **Energie-
Effizienz-Experte** (EEE) muss in die Antragstellung eingebunden werden.

Ob Kunststofffenster, [Holzfenster oder Aluminiumfenster in Stuttgart](https://www.rempis-fensterbau.de/fenster/holzaluminiumfenster/),
[](https://www.rempis-fensterbau.de/fenster/holzfenster)förderfähig ist jedes Material,
solange der U-Wert eingehalten wird.

## Wie hoch ist die Förderung für neue Fenster?

Die Förderhöhe hängt davon ab, **ob ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) 
vorliegt** oder nicht. Der iSFP ist ein vom BAFA geförderter Beratungsplan, der 
sinnvolle Sanierungsschritte für Ihr Gebäude aufzeigt und die Förderquote um 5 Prozentpunkte
erhöht.

| **Szenario** | **Fördersatz** | **Max. förderfähige Kosten** | **Max. Zuschuss** | 
| Ohne Sanierungsfahrplan | 15 % | 30.000 € | 4.500 € | 
| Mit Sanierungsfahrplan (iSFP) | 20 % | 60.000 € | 12.000 € |

**Beispielrechnung:** Bei einer Investition von 20.000 Euro in energieeffiziente
Fenster erhalten Sie ohne Sanierungsfahrplan einen Zuschuss von 3.000 Euro. Liegt
ein iSFP vor, steigt der Zuschuss auf 4.000 Euro. Zusätzlich fördert das BAFA die
Energieberatung (Fachplanung und Baubegleitung) separat mit 50 Prozent der anfallenden
Beratungskosten.

Wer größere Maßnahmen plant oder mehrere Gewerke kombinieren möchte, kann ergänzend
den KfW-Ergänzungskredit 358/359 nutzen, um die Investition zu finanzieren. Selbstnutzende
Eigentümer mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 90.000 Euro profitieren
dabei zusätzlich von einem Tilgungszuschuss und vergünstigten Konditionen.

Alternativ zur BEG-Förderung können Selbstnutzer den **Steuerbonus nach § 35c EStG**
nutzen: Dabei lassen sich 20 Prozent der Sanierungskosten über drei Jahre verteilt
von der Einkommensteuer absetzen. Eine Kombination von Steuerbonus und BEG-Zuschuss
für dieselbe Maßnahme ist nicht möglich.

## Wie läuft die Antragstellung ab?

Der häufigste Fehler: Der Auftrag wird erteilt, bevor der Förderantrag für die Sanierung
gestellt wurde. Das führt zur Ablehnung.

Die richtige Reihenfolge:

 1. Energie-Effizienz-Experten beauftragen und Förderfähigkeit prüfen lassen
 2. Schriftliches Angebot vom Fachbetrieb einholen (mit auflösender oder aufschiebender
    Bedingung bezüglich Förderbewilligung)
 3. Technische Projektbeschreibung (TPB) durch den Energieberater erstellen lassen
 4. Förderantrag online beim BAFA einreichen – vor jeder Vertragsunterschrift
 5. Zuwendungsbescheid abwarten (Bearbeitungszeit typischerweise 4–6 Wochen)
 6. Erst nach Erhalt des Bescheids: Auftrag erteilen und Sanierung umsetzen
 7. Nach Abschluss: Verwendungsnachweis einreichen (Frist: 6 Monate nach Ablauf des
    Bewilligungszeitraums)

Der **Bewilligungszeitraum** beträgt standardmäßig **24 Monate** und kann** auf 
36 Monate verlängert werden**. Wer zusätzlich das Stuttgarter Energiesparprogramm
nutzen möchte, sollte den ESP-Antrag vor dem BAFA-Antrag stellen.

## Fördermöglichkeiten für Fenster in Stuttgart und Umgebung

Eigentümer in Stuttgart profitieren von einer besonders attraktiven Förderkombination:
Neben dem Bundeszuschuss über die BEG EM können sie zusätzlich das kommunale Energiesparprogramm(
ESP) der Landeshauptstadt Stuttgart beantragen, das einen **pauschalen Zuschuss 
je Quadratmeter Fensterfläche** gewährt. Voraussetzung ist eine **Erstberatung beim
Energieberatungszentrum Stuttgart e. V. (EBZ)**, die kostenlos von der Stadt übernommen
wird. Das Gebäude muss mindestens 15 Jahre vor dem 31. Dezember des laufenden Jahres
bezugsfertig geworden sein.

Die **Kombination von Fassaden- und Fensterdämmung** innerhalb eines ESP-Antrags
ist möglich. Wer ökologische Baustoffe einsetzt – etwa bei [Holzfenstern in Stuttgart](https://www.rempis-fensterbau.de/fenster/holzfenster)–
kann zudem eine Bonusförderung erhalten. Da Förderprogramme regelmäßig aktualisiert
werden, empfehlen wir, die aktuell gültigen Konditionen des ESP vor der Antragstellung
beim EBZ Stuttgart zu erfragen.

Als Experte für den regionalen [Fensterbau in Stuttgart](https://www.rempis-fensterbau.de/)
kennen wir die Förderlandschaft vor Ort aus der Praxis. Wir beraten Sie von der 
Planung bis zur Antragstellung, damit Sie keine Förderung verschenken.

Jetzt Beratungstermin vereinbaren und Förderung von Anfang an richtig nutzen!
[Tel.: 0711 - 987 650](https://www.rempis-fensterbau.de/foerderung/+49711987650?output_format=md)

## FAQ

Kann ich Förderung für einzelne Fenster beantragen?

Ja, die BEG EM ist explizit **für Einzelmaßnahmen konzipiert**. Es müssen nicht 
alle Fenster auf einmal ausgetauscht werden. Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt
300 Euro brutto.

Sind Kunststofffenster förderfähig?

Ja, das **Material spielt keine Rolle**. Förderfähig ist jedes Fenster, das den 
U-Wert von ≤ 0,95 W/(m²K) nachweislich einhält und fachgerecht eingebaut wird.

Kann ich BAFA- und Stuttgarter ESP-Förderung kombinieren?

Ja, beide Programme sind kombinierbar. Wichtig: Den **ESP-Antrag vor dem BAFA-Antrag
stellen**. Insgesamt dürfen öffentliche Fördermittel 60 Prozent der Gesamtkosten
nicht überschreiten.

Was passiert, wenn ich den Förderantrag vergesse und schon bestellt habe?

Dann **entfällt die BEG-Förderung** für diese Maßnahme. Alternativ kann die steuerliche
Abschreibung nach § 35c EStG genutzt werden, die keinen vorherigen Antrag erfordert.

Brauche ich zwingend einen Energieberater?

**Für die BEG EM ja**, ein in der dena-Expertenliste geführter Energie-Effizienz-
Experte muss eingebunden sein. Seine Kosten werden durch das BAFA mit 50 Prozent
bezuschusst. Für das Stuttgarter ESP genügt die kostenlose Erstberatung beim EBZ
Stuttgart.

Werden auch Haustüren gefördert?

**Ja**, Haustüren und andere Außentüren innerhalb der thermischen Gebäudehülle sind
genauso förderfähig wie Fenster – mit denselben Förderkonditionen. Einbruchhemmende
Türen der Widerstandsklasse RC2 sind ebenfalls förderfähig.

Als familiengeführtes Traditionsunternehmen ist die Armin Rempis GmbH + Co. KG seit
1890 Ihre Ansprechpartnerin für** [Fenster](https://www.rempis-fensterbau.de/fenster/)**
und **[Türen](https://www.rempis-fensterbau.de/tueren/)**. Im Norden der Landeshauptstadt
Stuttgart gelegen, ist **Zuffenhausen** bestens angebunden und schnell zu erreichen.
Unsere ausgebildeten Fachkräfte beraten und planen mit Ihnen zusammen nach Ihren
individuellen Wünschen. Wir legen viel Wert auf **Qualität** und fertigen Ihre Fenster
und Türen daher **nach Maß** in unserer Meisterwerkstatt. Die **fachgerechte Montage**
erfolgt danach von unseren kompetenten Monteuren und Monteurinnen. 

**Für Sie im Einsatz in:**

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